StBVV-Rechner 2026: Steuerberatervergütung schnell & präzise ermitteln

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) sowie zwei kostenlose Rechner, mit denen Sie Steuerberaterkosten online berechnen können. Die Rechner liefern Ihnen die Netto- und Bruttogebühr auf Knopfdruck – transparent, nachvollziehbar und auf dem aktuellen Rechtsstand 2026.

Warum die Steuerberatervergütung berechnen?

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt verbindlich, welche Vergütung ein Steuerberater für seine Leistungen berechnen darf. Seit Juli 2025 gelten erhöhte Gebührensätze (Anpassung ca. +6 %), die unser Rechner bereits vollständig berücksichtigt. Grundlage der Berechnung ist stets der sogenannte Gegenstandswert – also der wirtschaftliche Wert der jeweiligen Tätigkeit.

Für was bzw. wen ist der Steuerberatervergütungsrechner geeignet?

Der Fallrechner eignet sich, wenn Sie bereits wissen, welche Vergütung Sie berechnen möchten. Der StBVV-Tabellen-Rechner hilft Ihnen, je nach Lebenssituation (Arbeitnehmer, Freiberufler, GmbH etc.) typische Kosten zu ermitteln.

Der StBVV-Rechner ist insbesondere geeignet für:

  • Arbeitnehmer, Rentner und Studenten: Zur transparenten Orientierung über zu erwartende Beratungskosten.
  • Unternehmen & Selbstständige: Für eine präzise Budgetplanung von Steuerberatungsleistungen.
  • Steuerberater & Kanzleien: Zur schnellen Plausibilitätsprüfung von Honoraranfragen.

⚡ StBVV-Tabellen-Rechner

So funktioniert der Rechner

Die präzise Ermittlung Ihrer Gebühren basiert auf drei einfachen Eingaben:

  1. Gebührentabelle wählen: Wählen Sie die passende Tabelle (A, B, C oder D) je nach Art Ihrer Tätigkeit.
  2. Gegenstandswert eingeben: Tragen Sie den wirtschaftlichen Wert der Tätigkeit in Euro ein.
  3. Zehntelsatz (Bruchteil) angeben: Wählen Sie den Satz je nach Umfang und Schwierigkeit der erbrachten Leistung.

Das Ergebnis zeigt Ihnen automatisch die Nettogebühr sowie die Bruttogebühr inklusive 19 % Umsatzsteuer an.

Steuerberaterkosten nach StBVV-Tabellen

StBVV ab 1.7.2025

Geben Sie Bemessungsgrundlage, Tabelle und Zehntel ein – die Gebühr wird sofort berechnet.

/
Bemessungsgrundlage
Grundgebühr (1/10 Satz)
Faktor (5/10 Satz)
zzgl. 19% MwSt.
Steuerberatervergütung brutto

Praxisbeispiele für Gegenstandswerte

Der Gegenstandswert richtet sich individuell nach der Art der steuerberatenden Leistung:

📋 Fallrechner: Steuerberaterkosten für bestimmte Fälle

ℹ️ Dieser Rechner nutzt die neue StBVV ab 1.7.2025. Alle Gebührentabellen wurden aktualisiert.

Steuerberatervergütung – Kosten online berechnen

Typische Situationen – Schnellauswahl:

Tätigkeit Gegenstandswert / Einheiten Satz Jahresbetrag (€)
Keine Leistungen hinzugefügt. Wählen Sie oben eine Leistung aus oder nutzen Sie die Schnellauswahl.
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Was kostet der Steuerberater? — Die StBVV erklärt

📐 Wie werden Gebühren berechnet?

Die Vergütung des Steuerberaters richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Grundlage ist ein sog. Gegenstandswert (z.B. die Summe der positiven Einkünfte bei der ESt-Erklärung) und ein Zehntel-Satz aus einer der Gebührentabellen (A bis D).

Formel: Gebühr = Tabellenwert × Zehntel ÷ 10

📊 Die Gebührentabellen

Tabelle A (Beratungstabelle): gilt für Beratungen, Steuererklärungen und Einsprüche.

Tabelle B (Abschlusstabelle): gilt für Abschlussarbeiten (Bilanz, GuV, EÜR).

Tabelle C (Buchführungstabelle): gilt für laufende Buchführung.

Tabelle D (Land- und Forstwirtschaft): gilt für landwirtschaftliche Betriebe nach Betriebsfläche (Da) oder Umsatz (Db).

🎯 Zehntel-System

Jede Gebührenposition hat einen Mindest- und Höchstsatz in Zehntel. Innerhalb dieser Bandbreite bestimmt der Steuerberater den konkreten Satz — je nach Schwierigkeit, Umfang und Bedeutung der Angelegenheit.

Beispiel: Bei Einkommensteuererklärung liegt der Rahmen bei 1/10 bis 6/10. Der mittlere Satz (3,5/10) ist der häufigste Ausgangspunkt.

⏱ Zeitgebühr

Für bestimmte Tätigkeiten (Außenprüfung, Buchführungseinrichtung, u.a.) gilt statt einer Tabelle die Zeitgebühr. Diese beträgt nach §13 StBVV 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde (= 66 € bis 164 € je Stunde).

Zusätzlich können Auslagen wie Reisekosten, Schreibauslagen (§16 StBVV) und Umsatzsteuer (19%) berechnet werden.

Neue StBVV ab 1.7.2025 – Die wichtigsten Änderungen

Zum 1. Juli 2025 trat die überarbeitete Steuerberatervergütungsverordnung in Kraft. Die zentralen Neuerungen:

  • Erhöhung der Tabellenwerte in allen Tabellen A–D (durchschnittlich +10 bis +15 %)
  • Anpassung der Zeitgebühr: Mindest- und Höchstsatz wurden erhöht
  • Neue Mindestgegenstandswerte bei einzelnen Gebührentatbeständen
  • Klarstellungen zu digitaler Buchführung und E-Bilanz-Positionen

Hinweis: Diese Seite nutzt die aktuellen Werte der StBVV 2025.

Gesetzliche Grundlagen der StBVV

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist eine Bundesrechtsverordnung, die auf der Grundlage von § 64 StBerG erlassen wurde. Sie regelt die Vergütung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten für ihre berufliche Tätigkeit.


Wichtige Grundsätze:

  • Die StBVV gilt für alle zugelassenen Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland.
  • Abweichende Vereinbarungen (z.B. Pauschalvergütungen nach §14 StBVV) sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Eine Vergütung unter dem Mindestsatz ist grundsätzlich nicht zulässig (Ausnahmen: Zeitgebühr).
  • Der Anspruch auf Vergütung verjährt grundsätzlich nach 3 Jahren.

Download StBVV 2025

📥 StBVV 2025 (PDF) herunterladen 🔗 StBVV auf gesetze-im-internet.de

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ein Steuerberater nach der StBVV abrechnen?
Grundsätzlich ja. Die StBVV ist für alle zugelassenen Steuerberater bindend. Allerdings können Steuerberater und Mandant schriftlich eine abweichende Vergütung vereinbaren (z.B. Pauschalhonorar, Stundenhonorar), sofern diese über dem gesetzlichen Mindestsatz liegt.
Was ist der Gegenstandswert?
Der Gegenstandswert ist die Berechnungsgrundlage für die Steuerberatergebühr. Je nach Tätigkeit ist dies z.B. die Summe der positiven Einkünfte (bei der Einkommensteuererklärung), der Jahresumsatz (bei Buchführung) oder die Bilanzsumme (bei Abschlussarbeiten). Für jeden §-Tatbestand der StBVV ist genau festgelegt, wie der Gegenstandswert zu ermitteln ist.
Was kostet eine Einkommensteuererklärung beim Steuerberater?
Die Kosten richten sich nach §24(1),1 StBVV. Der Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte (mind. 8.000 €). Bei einem Gegenstandswert von 30.000 € und einem mittleren Satz (3,5/10) beträgt die Gebühr laut Tabelle A etwa 350–500 € netto. Hinzu kommen ggf. weitere Leistungen (Buchführung, EÜR etc.) und 19% MwSt.
Was ist die Zeitgebühr?
Die Zeitgebühr wird für bestimmte Tätigkeiten berechnet, bei denen kein Gegenstandswert festgestellt werden kann (§13 StBVV). Sie beträgt 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde (entspricht 66 €–164 €/Stunde). Typische Anwendungsfälle: Einrichtung einer Buchführung (§32), Teilnahme an Außenprüfungen (§29 Abs.1), Prüfung von Steuerbescheiden (§28 StBVV).
Kann ich als Mandant die Steuerberaterkosten von der Steuer absetzen?
Steuerberaterkosten, die auf Einkünfte entfallende Aufwendungen betreffen, sind grundsätzlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Kosten für die private Steuererklärung (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc.) sind seit 2006 nicht mehr direkt abzugsfähig. Die genaue Aufteilung sollte mit dem Steuerberater besprochen werden.
Was ist die Auslagenpauschale nach §16 StBVV?
Der Steuerberater kann neben seinen Gebühren eine Pauschale für Auslagen (Porto, Telekommunikation etc.) berechnen. Diese beträgt pauschal 20 € oder alternativ die tatsächlich angefallenen Auslagen.