Kostenloser Gebührenrechner nach StBVV

StBVV-Rechner 2026: Steuerberaterkosten online berechnen

Berechnen Sie Wertgebühren nach den Tabellen A bis D oder stellen Sie typische Leistungen für Arbeitnehmer, Selbstständige, Vermieter, Personen- und Kapitalgesellschaften zusammen.

Die Berechnung verwendet die seit 1. Juli 2025 geltenden Tabellenwerte der Steuerberatervergütungsverordnung. Diese Werte sind auch im Jahr 2026 maßgeblich. Entscheidend sind die konkrete Leistung, der gesetzliche Gegenstandswert und der innerhalb des Gebührenrahmens angemessene Satz.

Tabellen A–D Netto & Brutto Zeitgebühr nach § 13 StBVV Kostenlos nutzbar
Wichtig: Das Ergebnis ist eine rechnerische Orientierung, keine verbindliche Honorarberechnung. Auslagen, Reisekosten, zusätzliche Tätigkeiten, Vergütungsvereinbarungen und Besonderheiten des Einzelfalls können den Rechnungsbetrag verändern.

StBVV-Tabellenrechner: Wertgebühr berechnen

Der Tabellenrechner ist für Fälle gedacht, in denen Tabelle, Gegenstandswert und Gebührensatz bereits feststehen. Er ermittelt die volle Gebühr (10/10) und wendet anschließend den eingegebenen Bruchteil an.

  1. Tabelle wählen: A für viele Beratungs- und Erklärungstätigkeiten, B für Abschlussarbeiten und EÜR, C für Buchführung, D für Land- und Forstwirtschaft.
  2. Gegenstandswert eingeben: Maßgeblich ist die Definition im jeweiligen Gebührentatbestand der StBVV.
  3. Satz eingeben: Der zulässige Rahmen ergibt sich aus der konkreten Vorschrift, zum Beispiel 1/10 bis 6/10 bei der Einkommensteuererklärung.

Steuerberaterkosten nach StBVV-Tabellen

StBVV ab 1.7.2025

Geben Sie Gegenstandswert, Tabelle und Gebührensatz ein. Auslagen und weitere Gebührenpositionen sind nicht enthalten.

/
Gegenstandswert
Volle Gebühr (10/10)
Gebühr netto (5/10)
zzgl. 19% MwSt.
Steuerberatervergütung brutto

Typische Gegenstandswerte nach der StBVV

Die Beispiele sind verkürzt. Für die konkrete Abrechnung ist der vollständige Wortlaut des jeweiligen Gebührentatbestands maßgeblich.

Fallrechner: typische Steuerberaterkosten zusammenstellen

ℹ️ Rechtsstand der Tabellenwerte: 1. Juli 2025. Buchführungsgebühren nach Tabelle C werden im Jahreswert mit zwölf Monaten berücksichtigt.

Steuerberatervergütung – Kosten online berechnen

Typischen Fall auswählen

Die Schnellauswahl ergänzt übliche Gebührenpositionen. Nicht jeder Einzelfall benötigt alle Positionen; zusätzliche Leistungen können hinzukommen. Als Ausgangswert wird die rechnerische Mitte des jeweiligen Gebührenrahmens verwendet.

Tätigkeit Gegenstandswert / Viertelstunden Satz Jahresbetrag netto (€)
Keine Leistungen hinzugefügt. Wählen Sie oben eine Leistung aus oder nutzen Sie die Schnellauswahl.

Bei Tabelle C wird die Monatsgebühr für den Jahresvergleich mit zwölf multipliziert. Die Monatswerte im Ergebnis sind rechnerische Durchschnittswerte.

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Was kostet ein Steuerberater nach der StBVV?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die gesetzliche Vergütung setzt sich regelmäßig aus mehreren Gebührenpositionen zusammen. Bei Wertgebühren sind vor allem der Gebührentatbestand, der Gegenstandswert, die volle Gebühr der einschlägigen Tabelle und der angemessene Gebührensatz entscheidend.

1. Leistung bestimmen

Für Einkommensteuererklärungen, EÜR, Buchführung, Jahresabschlüsse oder Bescheidprüfungen gelten unterschiedliche Vorschriften. Eine Steuererklärung kann daher mehrere eigenständige Gebühren auslösen.

2. Gegenstandswert ermitteln

Der Gegenstandswert ist nicht frei wählbar. Die StBVV bestimmt für jede Leistung, welche wirtschaftliche Größe anzusetzen ist und ob ein Mindestgegenstandswert gilt.

3. Tabelle und volle Gebühr ablesen

Tabelle A betrifft viele Beratungs- und Erklärungstätigkeiten, Tabelle B Abschlussarbeiten und EÜR, Tabelle C die Buchführung und Tabelle D land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

4. Angemessenen Satz anwenden

Der konkrete Satz innerhalb des gesetzlichen Rahmens richtet sich insbesondere nach Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung, Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie einem besonderen Haftungsrisiko.

Beispiel: Einkommensteuererklärung bei 30.000 € Gegenstandswert

Die volle Gebühr nach Tabelle A beträgt 946,00 €. Bei einem Satz von 3,5/10 ergibt sich für die Einkommensteuererklärung eine Gebühr von 331,10 € netto beziehungsweise 394,01 € brutto. Die Ermittlung einzelner Einkunftsarten, Auslagen und weitere Tätigkeiten sind darin nicht enthalten.

Welche zusätzlichen Kosten können entstehen?

Neben der eigentlichen Gebühr können insbesondere Post- und Telekommunikationsauslagen, Dokumentenpauschalen, Reisekosten und Umsatzsteuer berechnet werden. Die Auslagenpauschale nach § 16 StBVV beträgt 20 % der Gebühren in derselben Angelegenheit, höchstens jedoch 20 €.

StBVV seit 1. Juli 2025: Was hat sich geändert?

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der StBVV ist am 1. Juli 2025 in Kraft getreten. Die seitdem geltenden Werte bilden die Grundlage dieses Rechners.

  • Die gegenstandswertabhängigen Gebühren wurden im Durchschnitt um rund 6 % angehoben.
  • Die Betragsrahmen der Lohnbuchführung nach § 34 StBVV stiegen im Durchschnitt um rund 9 %.
  • Die Zeitgebühr beträgt nun 16,50 € bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde.
  • Vergütungsvereinbarungen können in Textform geschlossen werden; § 14 StBVV zur Pauschalvergütung wurde aufgehoben.

Für die zeitliche Anwendung sind die Übergangsregelungen zu beachten. Bei neu abgeschlossenen Mandaten gelten die Änderungen grundsätzlich für Aufträge ab dem 1. Juli 2025.

Wann gilt die Steuerberatervergütungsverordnung?

Steuerliche Vorbehaltsaufgaben

Die StBVV gilt grundsätzlich für die Vergütung steuerlicher Vorbehaltsaufgaben, insbesondere Beratung und Vertretung in Steuersachen, Hilfe bei steuerlichen Buchführungspflichten sowie die Aufstellung und steuerliche Beurteilung von Bilanzen.

Vereinbare Tätigkeiten

Für Tätigkeiten außerhalb des Anwendungsbereichs der StBVV, etwa bestimmte betriebswirtschaftliche Beratungen, richtet sich die Vergütung nach einer Vereinbarung, Spezialvorschriften oder der üblichen Vergütung nach Zivilrecht.

Vergütungsvereinbarung

Nach §§ 4 und 4a StBVV kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden. Eine niedrigere Vergütung muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko stehen.

Mittelgebühr ist kein Automatismus

Die rechnerische Mitte eines Gebührenrahmens ist ein Orientierungswert für durchschnittliche Fälle. Der konkrete Satz muss nach den Kriterien des § 11 StBVV im Einzelfall angemessen sein.

Methodik, Rechtsstand und Quellen

So rechnet das Tool

  1. Der eingegebene Gegenstandswert wird der nächsten Wertstufe der gewählten Tabelle zugeordnet.
  2. Der Tabellenwert entspricht der vollen Gebühr von 10/10.
  3. Die volle Gebühr wird mit dem eingegebenen Zehntel- oder Zwanzigstelsatz multipliziert.
  4. Für die Bruttoanzeige werden 19 % Umsatzsteuer hinzugerechnet.
  5. Im Fallrechner werden Buchführungsgebühren nach Tabelle C für den Jahreswert mit zwölf Monaten angesetzt.

Redaktioneller Prüfstand: 14. Juli 2026 · Tabellen- und Gebührenstand: StBVV in der seit 1. Juli 2025 geltenden Fassung.

Grenzen der Berechnung

Der Rechner prüft nicht, ob die gewählte Vorschrift, der Gegenstandswert oder der Satz im konkreten Mandat zutreffend sind. Er berücksichtigt insbesondere keine Anrechnungsvorschriften, Zusammenrechnung oder Trennung von Angelegenheiten, Mindestgebühren außerhalb der hinterlegten Tatbestände, Auslagen, Reisekosten, Vorschüsse, Vergütungsvereinbarungen oder umsatzsteuerliche Sonderfälle. Das Ergebnis ersetzt weder eine Gebührenrechnung noch eine rechtliche Prüfung.

Primärquellen

StBVV und Gebührentabellen im Volltext

Für eine verbindliche Prüfung sollten Sie stets den amtlichen Wortlaut einschließlich der Anlagen und Übergangsvorschriften heranziehen.

StBVV als PDF öffnen StBVV online lesen

Häufige Fragen zu Steuerberaterkosten und StBVV

Für steuerliche Vorbehaltsaufgaben gilt grundsätzlich die StBVV, soweit keine wirksame Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Eine höhere oder niedrigere Vergütung kann in Textform vereinbart werden; sie muss in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung stehen.
Der Gegenstandswert ist die gesetzlich bestimmte Berechnungsgrundlage einer Wertgebühr. Je nach Leistung kann dies beispielsweise die Summe der positiven Einkünfte, der höhere Betrag aus Einnahmen oder Ausgaben oder ein nach der StBVV ermittelter Abschlusswert sein.
Die Gebühr richtet sich nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV und Tabelle A. Bei einem Gegenstandswert von 30.000 € beträgt die volle Gebühr 946 €. Bei 3,5/10 ergeben sich 331,10 € netto nur für diese Gebührenposition. Weitere Einkunftsermittlungen, Auslagen und Umsatzsteuer können hinzukommen.
Die gesetzliche Zeitgebühr beträgt 16,50 € bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde. Sie gilt, wenn die StBVV dies ausdrücklich vorsieht oder wenn ein Gegenstandswert nicht ausreichend geschätzt werden kann.
Nein. Die rechnerische Mitte des Gebührenrahmens kann bei einem durchschnittlichen Fall eine Orientierung bieten. Maßgeblich bleibt jedoch die Angemessenheit nach § 11 StBVV, insbesondere nach Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung und Haftungsrisiko.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Post- und Telekommunikationsentgelte kann der Steuerberater 20 % der Gebühren in derselben Angelegenheit verlangen, höchstens jedoch 20 €. Andere Auslagen, etwa Reisekosten, können gesondert hinzukommen.
Soweit die Kosten mit steuerpflichtigen Einkünften oder einem Betrieb zusammenhängen, kommen sie grundsätzlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Betracht. Rein privat veranlasste Kosten der Einkommensteuererklärung sind grundsätzlich nicht abziehbar. Gemischte Rechnungen müssen sachgerecht aufgeteilt werden.