StBVV-Rechner 2026: Steuerberatervergütung schnell & präzise ermitteln
Hier finden Sie wichtige Informationen zur Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) sowie zwei kostenlose Rechner, mit denen Sie Steuerberaterkosten online berechnen können. Die Rechner liefern Ihnen die Netto- und Bruttogebühr auf Knopfdruck – transparent, nachvollziehbar und auf dem aktuellen Rechtsstand 2026.
Warum die Steuerberatervergütung berechnen?
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt verbindlich, welche Vergütung ein Steuerberater für seine Leistungen berechnen darf. Seit Juli 2025 gelten erhöhte Gebührensätze (Anpassung ca. +6 %), die unser Rechner bereits vollständig berücksichtigt. Grundlage der Berechnung ist stets der sogenannte Gegenstandswert – also der wirtschaftliche Wert der jeweiligen Tätigkeit.
Für was bzw. wen ist der Steuerberatervergütungsrechner geeignet?
Der Fallrechner eignet sich, wenn Sie bereits wissen, welche Vergütung Sie berechnen möchten. Der StBVV-Tabellen-Rechner hilft Ihnen, je nach Lebenssituation (Arbeitnehmer, Freiberufler, GmbH etc.) typische Kosten zu ermitteln.
Der StBVV-Rechner ist insbesondere geeignet für:
- Arbeitnehmer, Rentner und Studenten: Zur transparenten Orientierung über zu erwartende Beratungskosten.
- Unternehmen & Selbstständige: Für eine präzise Budgetplanung von Steuerberatungsleistungen.
- Steuerberater & Kanzleien: Zur schnellen Plausibilitätsprüfung von Honoraranfragen.
⚡ StBVV-Tabellen-Rechner
So funktioniert der Rechner
Die präzise Ermittlung Ihrer Gebühren basiert auf drei einfachen Eingaben:
- Gebührentabelle wählen: Wählen Sie die passende Tabelle (A, B, C oder D) je nach Art Ihrer Tätigkeit.
- Gegenstandswert eingeben: Tragen Sie den wirtschaftlichen Wert der Tätigkeit in Euro ein.
- Zehntelsatz (Bruchteil) angeben: Wählen Sie den Satz je nach Umfang und Schwierigkeit der erbrachten Leistung.
Das Ergebnis zeigt Ihnen automatisch die Nettogebühr sowie die Bruttogebühr inklusive 19 % Umsatzsteuer an.
Steuerberaterkosten nach StBVV-Tabellen
StBVV ab 1.7.2025Geben Sie Bemessungsgrundlage, Tabelle und Zehntel ein – die Gebühr wird sofort berechnet.
Praxisbeispiele für Gegenstandswerte
Der Gegenstandswert richtet sich individuell nach der Art der steuerberatenden Leistung:
- Einkommensteuererklärung: Summe der positiven Einkünfte (Tabelle A).
- Buchführung: Der höhere Betrag aus Jahresumsatz oder Aufwand (Tabelle C).
- Überschussrechnung: Höherer Betrag aus Betriebseinnahmen oder -ausgaben, jedoch mindestens 17.500 € (Tabelle B).
- Jahresabschluss: Mittelwert aus der berichtigten Bilanzsumme und der Jahresleistung (Tabelle B).
📋 Fallrechner: Steuerberaterkosten für bestimmte Fälle
Steuerberatervergütung – Kosten online berechnen
Typische Situationen – Schnellauswahl:
| Tätigkeit | Gegenstandswert / Einheiten | Satz | Jahresbetrag (€) | |
|---|---|---|---|---|
| Keine Leistungen hinzugefügt. Wählen Sie oben eine Leistung aus oder nutzen Sie die Schnellauswahl. | ||||
| Netto | pro Monat | pro Jahr | ||
| Netto | EUR | — | — | |
| zzgl. 19% MwSt. | EUR | — | — | |
| Steuerberatervergütung brutto | EUR | — | — | |
Was kostet der Steuerberater? — Die StBVV erklärt
📐 Wie werden Gebühren berechnet?
Die Vergütung des Steuerberaters richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Grundlage ist ein sog. Gegenstandswert (z.B. die Summe der positiven Einkünfte bei der ESt-Erklärung) und ein Zehntel-Satz aus einer der Gebührentabellen (A bis D).
Formel: Gebühr = Tabellenwert × Zehntel ÷ 10
📊 Die Gebührentabellen
Tabelle A (Beratungstabelle): gilt für Beratungen, Steuererklärungen und Einsprüche.
Tabelle B (Abschlusstabelle): gilt für Abschlussarbeiten (Bilanz, GuV, EÜR).
Tabelle C (Buchführungstabelle): gilt für laufende Buchführung.
Tabelle D (Land- und Forstwirtschaft): gilt für landwirtschaftliche Betriebe nach Betriebsfläche (Da) oder Umsatz (Db).
🎯 Zehntel-System
Jede Gebührenposition hat einen Mindest- und Höchstsatz in Zehntel. Innerhalb dieser Bandbreite bestimmt der Steuerberater den konkreten Satz — je nach Schwierigkeit, Umfang und Bedeutung der Angelegenheit.
Beispiel: Bei Einkommensteuererklärung liegt der Rahmen bei 1/10 bis 6/10. Der mittlere Satz (3,5/10) ist der häufigste Ausgangspunkt.
⏱ Zeitgebühr
Für bestimmte Tätigkeiten (Außenprüfung, Buchführungseinrichtung, u.a.) gilt statt einer Tabelle die Zeitgebühr. Diese beträgt nach §13 StBVV 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde (= 66 € bis 164 € je Stunde).
Zusätzlich können Auslagen wie Reisekosten, Schreibauslagen (§16 StBVV) und Umsatzsteuer (19%) berechnet werden.
Neue StBVV ab 1.7.2025 – Die wichtigsten Änderungen
Zum 1. Juli 2025 trat die überarbeitete Steuerberatervergütungsverordnung in Kraft. Die zentralen Neuerungen:
- Erhöhung der Tabellenwerte in allen Tabellen A–D (durchschnittlich +10 bis +15 %)
- Anpassung der Zeitgebühr: Mindest- und Höchstsatz wurden erhöht
- Neue Mindestgegenstandswerte bei einzelnen Gebührentatbeständen
- Klarstellungen zu digitaler Buchführung und E-Bilanz-Positionen
Hinweis: Diese Seite nutzt die aktuellen Werte der StBVV 2025.
Gesetzliche Grundlagen der StBVV
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist eine Bundesrechtsverordnung, die auf der Grundlage von § 64 StBerG erlassen wurde. Sie regelt die Vergütung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten für ihre berufliche Tätigkeit.
Wichtige Grundsätze:
- Die StBVV gilt für alle zugelassenen Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland.
- Abweichende Vereinbarungen (z.B. Pauschalvergütungen nach §14 StBVV) sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Eine Vergütung unter dem Mindestsatz ist grundsätzlich nicht zulässig (Ausnahmen: Zeitgebühr).
- Der Anspruch auf Vergütung verjährt grundsätzlich nach 3 Jahren.