Willkommen bei Steuerberatervergütung.de
Hier finden Sie Rechner + Informationen zur Steuerberatervergütungsverordnung (StbVV):
Inhaltsübersicht Steuerberatervergütung.de:
- Steuerberatervergütung & Rechner
- Was kostet der Steuerberater? Die StBVV einfach erklärt!
- Besonderes Angebot: Steuerberatung zum Fixpreis
- Die neue StBVV: Änderungen +
- Gesetzliche Grundlagen und Anwendungsbereich +
- Download StBVV 2025 (PDF 131 KB)
- Die vorige Steuerberatervergütungsverordnung
- Häufig gestellte Fragen zur Steuerberatervergütung (FAQs)
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Was kostet der Steuerberater? Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) einfach erklärt!
Viele Menschen zögern, einen Steuerberater zu beauftragen, weil sie die Kosten nicht einschätzen können. Doch die Gebühren sind nicht willkürlich, sondern durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gesetzlich geregelt. Diese Verordnung sorgt für Transparenz und gibt Ihnen als Mandant Sicherheit über die Abrechnung.
Aber keine Sorge: Die StBVV klingt komplizierter, als sie ist. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Punkte verständlich.
Warum gibt es die StBVV?
Die StBVV ist eine Art "Preisliste" für Steuerberaterleistungen. Sie stellt sicher, dass Steuerberater nicht willkürlich abrechnen können und schützt Mandanten vor überhöhten Forderungen. Gleichzeitig gewährleistet sie, dass Steuerberater für ihre qualifizierte Arbeit angemessen vergütet werden.
So setzt sich die Vergütung zusammen: Gebühren und Auslagen
Ihre Rechnung vom Steuerberater besteht grundsätzlich aus zwei Komponenten:
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Gebühren für die erbrachten Leistungen: Diese werden nach den Regeln der StBVV berechnet.
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Auslagenersatz: Dies sind Erstattungen für dem Steuerberater entstandene tatsächliche Aufwendungen (z.B. Porto, Telefon, Kopien, Fahrtkosten).
Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die betreffende Angelegenheit beendet ist. Ihr Steuerberater ist verpflichtet, Ihnen eine detaillierte und schriftliche Berechnung vorzulegen.
Die drei Arten von Gebühren: Wert, Zeit und Pauschale
Die StBVV kennt hauptsächlich drei verschiedene Arten, wie Leistungen abgerechnet werden:
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Die Wertgebühr (Regelfall):
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Das Prinzip: Die meisten Leistungen des Steuerberaters werden nach ihrem "Wert" abgerechnet. Dieser Wert ist der sogenannte Gegenstandswert. Er ist nicht der Wert der erbrachten Leistung des Steuerberaters, sondern der Betrag, um den es bei der Tätigkeit geht.
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Beispiel Einkommensteuererklärung: Der Gegenstandswert ist die Summe Ihrer positiven Einkünfte. Wenn Sie 50.000 € Einkünfte hatten, ist das der Gegenstandswert.
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Beispiel Finanzbuchhaltung: Der Gegenstandswert ist Ihr Jahresumsatz oder der Jahresaufwand.
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Beispiel Jahresabschluss: Hier ist meist das Mittel aus Bilanzsumme und Erträgen der Gegenstandswert.
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Die Berechnung: Für jeden Gegenstandswert gibt es in der StBVV eine Tabelle (z.B. Tabelle A für die Beratung, Tabelle C für die Buchführung). Diese Tabelle weist eine "volle Gebühr" aus. Der Steuerberater darf dann einen bestimmten Bruchteil dieser vollen Gebühr abrechnen. Dieser Bruchteil liegt meist in einem Rahmen, z.B. von 1/10 bis 10/10 oder 5/10 bis 20/10.
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Die Spanne (Rahmengebühr): Innerhalb dieses Rahmens wählt der Steuerberater einen Satz. Die meisten Kanzleien rechnen mit der sogenannten Mittelgebühr ab. Bei sehr einfachen Fällen kann es auch weniger sein, bei sehr komplexen Fällen kann die Gebühr höher liegen, muss dann aber begründet werden.
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Wichtige Leistung: Typische Wertgebühren fallen an für:
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Erstellung von Steuererklärungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer etc.)
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Finanzbuchhaltung
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Jahresabschlüsse (E-Bilanz, Bilanz, Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
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Beratungen (z.B. zu Existenzgründung, Rechtsformwahl, Erbschaft)
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Die Zeitgebühr:
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Das Prinzip: Wenn der Gegenstandswert nicht klar bestimmbar ist oder die Leistung besonders zeitintensiv und individuell ist (z.B. aufwendige Rückfragen beim Finanzamt, Recherche zu speziellen Themen, Teilnahme an Besprechungen ohne direkten Gebührenrahmen), kann nach Zeit abgerechnet werden.
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Die Berechnung: Die StBVV legt einen Stundensatz oder einen Satz pro angefangene Viertelstunde fest. Dieser Rahmen liegt aktuell (ab 01.07.2025) bei 16,50 Euro bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde.
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Wichtige Leistung: Zeitgebühren fallen an für:
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Umfassende Beratungsgespräche (ohne direkten Gegenstandswert)
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Gutachten
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Prüfung von Bescheiden
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Vertretung bei Betriebsprüfungen oder vor Gericht
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Die Betragsrahmengebühr:
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Das Prinzip: Für bestimmte, oft sehr standardisierte Leistungen legt die StBVV einen festen Rahmen (Euro) fest, unabhängig von einem Gegenstandswert.
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Die Berechnung: Der Steuerberater wählt innerhalb dieses Rahmens eine Gebühr, die dem Aufwand der Leistung gerecht wird.
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Wichtige Leistung: Der häufigste Anwendungsfall ist die Lohnbuchführung:
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Für die laufende Lohnabrechnung (Gehaltszettel, Anmeldungen zur Sozialversicherung) liegen die Gebühren pro Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum (z.B. monatlich) im Rahmen von aktuell 6 bis 30 Euro (ab 01.07.2025).
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Für die einmalige Einrichtung eines neuen Arbeitnehmers (Lohnkonto) liegt die Gebühr aktuell bei 6 bis 19 Euro (ab 01.07.2025).
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Was Sie noch über die StBVV wissen sollten:
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Auslagen: Neben den eigentlichen Gebühren kann der Steuerberater auch Auslagen für Porto, Telefon, Kopien oder Fahrtkosten zusätzlich in Rechnung stellen. Eine Pauschale für Auslagen von bis zu 20 % der Gebühren (maximal 20 € pro Angelegenheit) ist zulässig.
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Umsatzsteuer: Auf die ermittelten Gebühren und Auslagen kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer (aktuell 19 %) hinzu.
-
Abweichende Honorarvereinbarungen: In bestimmten Fällen ist es zulässig, von den gesetzlichen Gebühren abzuweichen und eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen. Dies muss schriftlich erfolgen und ist oft bei komplexen oder sehr einfachen, standardisierten Leistungen sinnvoll.
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Neuerungen ab 1. Juli 2025: Die StBVV wird regelmäßig angepasst. Ab dem 1. Juli 2025 steigen die Wertgebühren (z.B. für Buchhaltung und Steuererklärungen) um durchschnittlich 6 % und die Betragsrahmen- sowie Zeitgebühren um rund 9 %. Dies soll die gestiegenen Personal- und Sachkosten in den Kanzleien widerspiegeln. Sie auch Die neue Steuerberatervergütungsverordnung
Individuelle Honorarvereinbarungen: Flexibilität für beide Seiten
Die StBVV lässt auch Raum für individuelle Absprachen. Steuerberater können von den gesetzlichen Gebühren abweichende Vergütungsvereinbarungen treffen. Dies ist oft der Fall, wenn beispielsweise Pauschalhonorare oder bestimmte Stundensätze vereinbart werden.
-
Solche Vereinbarungen müssen immer in Textform (z.B. per E-Mail) festgehalten werden.
-
Seit dem 1. Juli 2025 wurden die Regelungen für Pauschalvergütungen deutlich vereinfacht und bieten nun noch mehr Flexibilität.
-
Es ist sogar möglich, eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung zu vereinbaren, sofern diese in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, Verantwortung und zum Haftungsrisiko des Steuerberaters steht.
Fazit: Transparenz schafft Vertrauen
Die Steuerberatervergütungsverordnung mag auf den ersten Blick komplex erscheinen. Doch sie ist das Fundament für eine faire und nachvollziehbare Abrechnung Ihrer Steuerberatungsleistungen. Ein guter Steuerberater wird Ihnen die Kosten jederzeit transparent erläutern und Ihnen gegebenenfalls auch verschiedene Angebotsmodelle (wie z.B. Fixpreis-Pakete) aufzeigen.
Sie möchten genau wissen, was Ihre Steuerangelegenheiten kosten? Hier finden Sie ein ein transparentes Angebot!
Die neue Steuerberatervergütungsverordnung: Änderungen, Recht + Download
Die StBVV wird regelmäßig angepasst, um Kostensteigerungen und Veränderungen im Berufsfeld Rechnung zu tragen. Die Fünfte Verordnung zur Änderung der StBVV, die zum 1. Juli 2025 in Kraft tritt, sieht eine Erhöhung der Wertgebühren um ca. 6 % und der Zeit- und Betragsrahmengebühren um ca. 9 % vor.
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neue Gebührentatbestände eingeführt
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bestehende Gebührensätze aktualisiert
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die Regelungen zur Honorarvereinbarung modernisiert
Erhöhung der Steuerberatervergütung zum 1. Juli 2025: Das ändert sich in der StBVV
Am 8. April 2025 wurde die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105). Nachdem der Bundesrat der Verordnung bereits im März zugestimmt hatte, treten die neuen Regelungen – insbesondere auch die Gebührenerhöhungen – zum 1. Juli 2025 in Kraft.
Wir fassen für Sie die wichtigsten Änderungen zusammen:
Erhöhung der Vergütungssätze
Die Tabellen A bis D der StBVV, welche die gegenstandswertabhängige
Vergütung regeln, werden im Schnitt um 6 % angehoben.
Außerdem steigen die Gebühren für Tätigkeiten nach § 34 StBVV (z. B. Lohn-
und Gehaltsabrechnungen) durchschnittlich um 9 %.
Änderungen bei der Zeitgebühr
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Die Zeitgebühr selbst wird ebenfalls um etwa 9 % erhöht.
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Besonders relevant: Die Taktung wird geändert. Statt wie bisher auf eine halbe Stunde, wird künftig viertelstundengenau abgerechnet.
Das ursprünglich vom Bundesfinanzministerium geplante Modell einer minutengenauen Abrechnung konnte durch den Einsatz der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) verhindert werden.
Neuerungen bei Vergütungsvereinbarungen
Auch bei Vergütungsvereinbarungen gibt es umfassende Änderungen:
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Textform ist künftig Pflicht (§ 4 Abs. 1 StBVV).
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Die Vereinbarung muss eindeutig bezeichnet und erkennbar von anderen Vereinbarungen abgesetzt sein.
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In den neuen §§ 4a und 4b StBVV werden die Rechtsfolgen geregelt, wenn eine Vereinbarung die gesetzliche Mindestvergütung unterschreitet oder formale Fehler aufweist.
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Der bisherige § 14 StBVV (Vereinbarung von Pauschalvergütungen) wurde ersatzlos gestrichen; es gelten die allgemeinen Regeln der §§ 4 ff. StBVV.
Weitere Änderungen im Überblick
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§ 22 StBVV: Klare Abrechnungsgrundlage für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Anträgen auf verbindliche Auskünfte.
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§ 23 Abs. 2 StBVV: Neue Vergütungstatbestände für Mitteilungen nach § 146a Abs. 4 AO sowie für die Erstellung von Mindeststeuererklärungen und -berichten.
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§ 3 StBVV: Klarstellung zur Abrechnung von Auslagen.
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§ 18 Abs. 2 und 3 StBVV: Erhöhung der Abwesenheitsgelder.
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§ 24 Abs. 5 StBVV: Neuregelung zum früheren § 24 Abs. 4.
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§ 33 Abs. 6 StBVV: Differenzierung bei der Gegenstandswertermittlung.
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§ 40 StBVV: Einheitlicher Verweis auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Seit 2025 ist es möglich, eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung zu vereinbaren, sofern diese in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, Verantwortung und zum Haftungsrisiko steht (§ 4a StBVV) (6).
Auch Einspruchsgebühren steigen
Schon ab 1. Juni 2025 erhöhen sich zudem die Gebühren nach dem RVG, auf das § 40 StBVV Bezug nimmt. Damit steigen die Gebühren für außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren und finanzgerichtliche Verfahren bereits vor dem 1. Juli.
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist die gesetzliche Grundlage für die Abrechnung von Leistungen der Steuerberater in Deutschland. Sie ist detailliert und wird regelmäßig an die Praxis und Rechtsprechung angepasst.
Hier sind die wichtigsten Vorschriften und grundlegenden Prinzipien der StBVV sowie relevante Aspekte aus der Rechtsprechung, verständlich zusammengefasst:
Übergangsvorschriften beachten
Übergangsregelungen: Wichtig sind die Übergangsregelungen. Wenn ein Auftrag vor dem 1. Juli 2025 erteilt wurde, gilt in der Regel noch das vorige StBVV. Bei langfristigen Vereinbarungen (mindestens 1 Jahr) die vor dem 01.07.2025 getroffen wurden, gelten die alten Sätze bis zum 31.12.2025 weiter, danach die neuen.
Nach § 41 StBVV n. F. gilt:
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Für neue Mandate ab dem 1. Juli 2025 gelten automatisch die neuen Vergütungsregelungen.
-
Bestehende Mandate bleiben grundsätzlich bei den bisherigen Vergütungen, es sei denn, es wurde eine Vergütungsvereinbarung mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr getroffen. In diesen Fällen werden die neuen Regeln ab 1. Januar 2026 angewendet.
Gesetzliche Grundlagen und Anwendungsbereich
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Verankerung im Steuerberatungsgesetz (StBerG): Die StBVV ist eine Rechtsverordnung, die auf Basis des Steuerberatungsgesetzes erlassen wird. Sie regelt verbindlich, wie Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften ihre Leistungen abrechnen müssen.
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Ausschließlichkeit: Die StBVV ist die ausschließliche Rechtsgrundlage für die Vergütung der gesetzlich vorbehaltenen Tätigkeiten des Steuerberaters (z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen, Buchführung). Für andere Tätigkeiten, die nicht originär zum Berufsbild gehören (z.B. reine betriebswirtschaftliche Beratung ohne steuerlichen Bezug), können freie Honorarvereinbarungen getroffen werden.
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Geltungsbereich: Sie gilt für Tätigkeiten im Inland und für Steuerberater mit Sitz im Inland.
Wichtige Allgemeine Regelungen und Rechtsprechung
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt die Vergütung von Steuerberatern für ihre Tätigkeiten. Hier sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst:
Allgemeine Regelungen
- Die Vergütung eines Steuerberaters setzt sich aus Gebühren und Auslagenersatz zusammen und bemisst sich grundsätzlich nach der StBVV, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde (§ 1 Abs. 1 StBVV) .
- Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist (§ 7 StBVV). Der Steuerberater kann die Vergütung nur auf Grundlage einer schriftlichen Berechnung einfordern, die bestimmte Angaben enthalten muss (§ 9 StBVV) (1).
Rahmengebühren und Billigkeit
- Für viele Tätigkeiten sind Rahmengebühren vorgesehen. Die genaue Gebühr wird vom Steuerberater nach billigem Ermessen festgelegt, wobei Umfang, Schwierigkeit der Tätigkeit, Bedeutung der Angelegenheit sowie Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten berücksichtigt werden (§ 11 StBVV) (2).
- Ein besonderes Haftungsrisiko des Steuerberaters kann ebenfalls bei der Gebührenbemessung berücksichtigt werden (§ 11 Satz 2 StBVV) (2).
Vergütungsvereinbarungen
- Steuerberater können abweichende Vergütungsvereinbarungen treffen, z. B. eine Zeitgebühr anstelle der gesetzlichen Wertgebühr. Diese Vereinbarungen müssen in Textform erfolgen (§ 4 StBVV) (3) (4).
- Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue Regelungen für Pauschalvergütungsvereinbarungen, die nun ebenfalls unter § 4 StBVV fallen (4).
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Honorarvereinbarungen (§ 4 StBVV):
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Grundsatz: Steuerberater und Mandanten können grundsätzlich schriftlich eine vom Gesetz abweichende Vergütungsvereinbarung treffen (z.B. Pauschalhonorare, höhere oder niedrigere Gebühren).
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Form: Diese Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden und dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unbillig überschreiten. Ab 14.12.2024 ist die Textform für Rechnungen ausreichend, was die Digitalisierung weiter fördert.
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Rechtsprechung (Billigkeit): Die Rechtsprechung prüft bei Streitigkeiten, ob eine vereinbarte Gebühr oder die Bestimmung der konkreten Gebühr innerhalb des Rahmens "billig" ist, d.h. angemessen.
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Rechnungspflicht (§ 9 StBVV):
-
Der Steuerberater ist verpflichtet, eine detaillierte Rechnung zu stellen. Diese muss enthalten:
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Bezeichnung der erbrachten Leistung.
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Angewandte Gebührenvorschriften (Paragraphen der StBVV).
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Bei Wertgebühren den Gegenstandswert.
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Bei Zeitgebühren die Angabe der Stunden/Viertelstunden.
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Auslagen und Vorschüsse.
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Die Umsatzsteuer.
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Auslagen (§ 16 ff. StBVV):
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Zusätzlich zu den Gebühren können Auslagen für Post- und Telekommunikationsleistungen (oft als Pauschale von 20 % der Gebühren, max. 20 Euro pro Angelegenheit), Dokumentenpauschalen, Fahrtkosten und Tagegelder abgerechnet werden.
-
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Umsatzsteuer (§ 15 StBVV):
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Die gesetzliche Umsatzsteuer (aktuell 19 %) wird zusätzlich auf die Gebühren und Auslagen erhoben.
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Änderungen der StBVV (z.B. Fünfte Änderungsverordnung):
Besondere Aspekte
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Für Tätigkeiten, die nicht typischerweise von Steuerberatern erbracht werden, wie z. B. Treuhandtätigkeiten, findet die StBVV keine Anwendung. Hier können Vergütungen frei vereinbart werden (7).
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Die Abrechnung von Rechtsbehelfsverfahren erfolgt nicht nach der StBVV, sondern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) (8).
Kritik und Diskussion
Die StBVV wird als Schutzinstrument für Mandanten gesehen, um Informationsasymmetrien auszugleichen. Dennoch gibt es Diskussionen über die Angemessenheit von Gebühren und die Möglichkeit von Dumpingpreisen (9).
Quellennachweise:
(1) 12.03.2013, LG Berlin 15. Zivilkammer, 15 O 268/12
Urteil | Vergütung des Steuerberaters: Qualifizierung eines Steuerberatungsvertrags; Anspruch des Mandanten auf Herausgabe der Arbeitsergebnisse; Entstehen des Gebührenanspruchs | § 611 BGB, § 675 BGB, § 7 StBGebV, § 9 StBGebV, § 12 Abs 4 StBGebV, ...
(2) 05.10.2018, OLG Frankfurt 8. Zivilsenat, 8 U 203/17
Urteil | Billigkeit der Überschreitung der Mittelgebühr eines Steuerberaters | § 4 Abs 1 StBGebV, § 11 Abs 1 StBGebV, § 13 S 1 StBGebV, § 35 Abs 1 StBGebV, § 287 Abs 2 ZPO, ...
(3) 2017, AStW 2017, 308-312
Aufsatz | Rückforderung bereits gezahlten Honorars und „freie“ Honorarvereinbarungen
(4) 01.07.2025, Grundlagen des Vergütungsrechts – ab 01.01.2015
Kommentierung | Grundlagen des Vergütungsrechts – ab 01.01.2015; F. Vergütungsvereinbarungen | Feiter | StBVV - eKommentar | 2016
(5) 08.04.2025, BGBl 2025 I Nr. 105
Seite 1-14 | Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung | vom 08.04.2025
(6) 26.06.2025, § 4a Unterschreiten der gesetzlichen Vergütung – ab 01.07.2025
Kommentierung | § 4a Unterschreiten der gesetzlichen Vergütung – ab 01.07.2025 | Feiter | StBVV - eKommentar | 2016
(7) 01.06.2022, VI. Treuhänderische Tätigkeit
Handbuch | VI. Treuhänderische Tätigkeit; 10. Vergütung | Carsten Graf von Rex/v. Rex | Steuerberater Rechtshandbuch | 192. Lieferung, Juli 2025
(8) 2021, Klaeren, Michael
Aufsatz | Feiter, Steuerberatervergütungsverordnung, Kommentar | DStZ 2021, 55-56
(9) 2016, Stbg 2016, 35
Aufsatz | Berufsethische Wege zur verantwortlichen Steuerkanzlei
Bedeutung der Rechtsprechung
Die Gerichte, insbesondere der Bundesfinanzhof (BFH) als höchste Instanz für Steuerrecht, präzisieren und interpretieren die StBVV laufend.
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Auslegung der Gebührentatbestände: Urteile klären, wann welcher Gebührentatbestand greift oder wie bestimmte Leistungen zuzuordnen sind.
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Bestimmung der Billigkeit: Die Rechtsprechung setzt Maßstäbe dafür, wann eine Gebührenbestimmung noch als "billig" (angemessen) gilt und wann nicht.
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Umgang mit komplexen Sachverhalten: Urteile geben Orientierung, wie Leistungen abgerechnet werden, die nicht explizit in der StBVV genannt sind oder die eine Mischung verschiedener Tätigkeiten darstellen.
-
Formale Anforderungen: Rechtsprechung kann die Auslegung der formalen Anforderungen an Rechnungen oder Honorarvereinbarungen beeinflussen.
Beispiel zur Rechtsprechung: Es gab Diskussionen zum "15-Minuten-Takt" bei Zeitgebühren, wobei der BGH für Anwälte in bestimmten AGB-Fällen 15-Minuten-Takte als unangemessen ansah. Für Steuerberater ist der Takt von angefangenen Viertelstunden nun gesetzlich verankert, aber die nachvollziehbare Erfassung des Zeitaufwands bleibt entscheidend.
Fazit
Die StBVV ist ein komplexes, aber transparentes Regelwerk. Sie schützt Sie als Mandanten und sorgt für eine faire Vergütung der Steuerberaterleistungen. Für eine exakte Kostenkalkulation und um alle Möglichkeiten optimal zu nutzen, ist es immer ratsam, das persönliche Gespräch mit Ihrem Steuerberater zu suchen. Er kann Ihnen die Gebühren für Ihren konkreten Fall genau aufschlüsseln und ein passendes Angebot unterbreiten.
Die Änderungen der StBVV 2025 bringen längst überfällige Anpassungen und Entlastungen für Steuerberater. Gleichzeitig erfordern sie eine sorgfältige Prüfung und ggf. Anpassung bestehender Vergütungsvereinbarungen. Frühzeitige Information der Mandanten und eine gezielte Vorbereitung sind entscheidend.
Download StBVV 2025 (PDF 131 KB)
Quelle:
Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 105, veröffentlicht am 8. April 2025
Link zum BGBl
Die vorige Steuerberatervergütungsverordnung (ab 01.07.2020 bis 01.07.2025)
Die vorige Steuerberatervergütungsverordnung am 01.07.2020 in Kraft getreten. Am 29.06.2020 wurde die „Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ im Bundesgesetzblatt (BGBL. I 2020, S. 1495) veröffentlicht. Die in Art. 8 der Verordnung enthaltenen Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung sind damit zum 01.07.2020 in Kraft getreten (vgl. Art. 11 Nr. 3 der Verordnung).
Die wesentlichen Änderungen der vorigen StBVV im Überblick:
- Steuerberater können Rechnungen elektronisch (z.B. per E-Mail) an die Mandanten versenden, wenn der Mandant zugestimmt hat. Die Zustimmung kann per E-Mail erfolgen (§ 9 StBVV)
- Erhöhung des Höchstsatzes der Zeitgebühr auf 75 Euro (§ 13 StBVV)
- Erhöhung der Kilometerpauschale für die Erstattung der Fahrtkosten auf 0,42 Euro für jeden gefahrenen Kilometer (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 StBVV)
- Erhöhung der Tage- und Abwesenheitsgelder auf 25 Euro, wenn nicht mehr als 4 Stunden Abwesenheit; auf 40 Euro bei Abwesenheit 4 bis 8 Stunden; auf 70 Euro bei Abwesenheit mehr als 8 Stunden (§ 18 Abs. 3 S. 1 StBVV)
- Erhöhung des Höchstsatzes der Rahmengebühr auf 30 Zehntel und des Mindestgegenstandwerts auf 17.500 Euro bei Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung (§ 25 Abs. 1 Sätze 1 und 2 StBVV)
- Erhöhung des Höchstsatzes auf 18 Euro bei erstmaliger Einrichtung von Lohnkonten und der Aufnahme der Stammdaten (§ 34 Abs. 1 StBVV
- Erhöhung des Höchstsatzes auf 28 Euro für die Führung von Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung (§ 34 Abs. 2 StBVV)
- Erhöhung der vollen Gebühr um 13 Prozent in den entsprechenden Tabellen (Anlagen 1 bis 4 / Tabellen A bis D)
- Im Verfahren vor den Verwaltungsbehörden richten sich die Gebühren des Steuerberaters sinngemäß nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 40 StBVV)
- Der Steuerberater erhält auch für die Teilnahme an einer Nachschau (z. B. Kassen-Nachschau gem. § 146 b AO oder Umsatzsteuer-Nachschau gem. § 27b UStG) die Zeitgebühr (§ 29 Nr. 1 StBVV)
FAQs zur Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV): Fragen & Antworten
Sie haben Fragen zu den Kosten der Steuerberatung und der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)? Wir geben Ihnen hier transparente Antworten auf die häufigsten Fragen, damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Allgemeine Fragen zur StBVV
Was ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)?
Die StBVV ist das Gesetz, das die Gebühren für Steuerberaterleistungen in Deutschland regelt. Sie legt fest, wie Steuerberater ihre Leistungen abrechnen dürfen, um Transparenz und Fairness für Mandanten zu gewährleisten und willkürliche Preise zu verhindern. Es ist quasi die "Preisliste" für Steuerberater.
Warum gibt es eine gesetzliche Gebührenordnung für Steuerberater?
Die StBVV schützt sowohl Mandanten als auch Steuerberater. Sie stellt sicher, dass Mandanten nicht übervorteilt werden und gleichzeitig, dass Steuerberater für ihre qualifizierte und verantwortungsvolle Arbeit angemessen vergütet werden.
Arten der Gebühren und Berechnung
Nach welchen Prinzipien rechnet ein Steuerberater ab?
Die StBVV kennt hauptsächlich drei Arten der Abrechnung:
-
Wertgebühr: Die häufigste Form, bei der sich die Gebühr nach dem "Wert" der Angelegenheit (dem Gegenstandswert ) richtet.
-
Zeitgebühr: Für Leistungen, bei denen ein Gegenstandswert schwer bestimmbar ist oder der Aufwand im Vordergrund steht.
-
Betragsrahmengebühr: Für bestimmte, oft standardisierte Leistungen, bei denen ein fester Euro-Rahmen vorgegeben ist.
Was ist eine "Wertgebühr" und wie wird sie berechnet?
Die Wertgebühr ist die häufigste Gebührenart. Sie basiert auf einem Gegenstandswert, also dem Betrag, um den es bei der Leistung geht.
-
Beispiel Einkommensteuererklärung: Der Gegenstandswert ist die Summe Ihrer positiven Einkünfte.
-
Beispiel Finanzbuchhaltung: Der Jahresumsatz oder der Jahresaufwand Ihres Unternehmens.
-
Berechnung: Die StBVV enthält Tabellen, die für jeden Gegenstandswert eine "volle Gebühr" ausweisen. Der Steuerberater rechnet dann einen Bruchteil dieser vollen Gebühr ab (z.B. 1/10 bis 10/10).
Was bedeutet "Mittelgebühr"?
Die StBVV legt für die Wertgebühren oft einen Gebührenrahmen fest (z.B. von 1/10 bis 10/10). Die Mittelgebühr ist der Wert, der genau in der Mitte dieses Rahmens liegt. In der Praxis wird die Mittelgebühr häufig angesetzt. Bei sehr einfachen Fällen kann die Gebühr darunter liegen, bei besonders komplexen Fällen kann sie auch darüber liegen, muss dann aber begründet werden.
Wann kommt die "Zeitgebühr" zum Einsatz?
Die Zeitgebühr wird verwendet, wenn der Gegenstandswert nicht klar bestimmbar ist oder der Aufwand für eine Leistung besonders hoch und individuell ist. Dies betrifft zum Beispiel:
-
Umfassende, allgemeine Beratungsgespräche ohne direkten Bezug zu einer konkreten Steuererklärung.
-
Die Erstellung von komplexen Gutachten.
-
Die Vertretung bei einer Außenprüfung (Betriebsprüfung) oder vor Gericht. Die Zeitgebühr wird pro angefangene Viertelstunde oder Stunde abgerechnet.
Welche Leistungen werden nach "Betragsrahmengebühr" abgerechnet?
Die Betragsrahmengebühr wird für bestimmte, oft standardisierte Leistungen verwendet, für die die StBVV einen festen Euro-Rahmen vorgibt. Das bekannteste Beispiel ist die Lohnbuchführung. Hier wird die Gebühr pro Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum berechnet.
Zusätzliche Kosten und Transparenz
Fallen neben den Gebühren noch weitere Kosten an?
Ja, neben den eigentlichen Gebühren kann der Steuerberater Auslagen in Rechnung stellen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für:
-
Porto und Telefon
-
Kopien und Ausdrucke
-
Fahrtkosten bei Terminen außerhalb der Kanzlei Oft wird hierfür eine Pauschale berechnet, die gesetzlich auf maximal 20 % der Gebühren (höchstens 20 Euro pro Angelegenheit) begrenzt ist.
Muss ich auf die Steuerberaterkosten auch Umsatzsteuer zahlen?
Ja, auf die ermittelten Gebühren und Auslagen kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu (aktuell 19 %).
Kann ein Steuerberater einen Fixpreis oder eine Pauschale vereinbaren?
Ja, in vielen Fällen ist es zulässig, eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen, die von den gesetzlichen Gebühren der StBVV abweicht – zum Beispiel in Form eines Fixpreises oder einer monatlichen Pauschale für bestimmte Leistungspakete (z.B. für die digitale Buchhaltung). Solche Vereinbarungen müssen immer schriftlich erfolgen und bieten Ihnen als Mandant hohe Planungssicherheit.
Änderungen und Kanzleiwahl
Wann wurde die StBVV zuletzt geändert und was bedeutet das für mich?
Die StBVV wird regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung und die gestiegenen Kosten der Kanzleien angepasst. Die letzte größere Änderung trat am 1. Juli 2025 in Kraft. Dies führte zu einer moderaten Erhöhung der Gebühren (durchschnittlich 6 % bei Wertgebühren, bis zu 9 % bei Zeit- und Betragsrahmengebühren). Für Sie als Mandant bedeutet das, dass sich die Kosten für neue Aufträge entsprechend angepasst haben können.
Wie finde ich einen Steuerberater, der transparent über Kosten spricht?
Ein guter Steuerberater wird Ihnen die Kosten jederzeit transparent erläutern und Ihnen gegebenenfalls auch verschiedene Angebotsmodelle aufzeigen. Achten Sie auf Kanzleien, die:
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Eine klare Kommunikation der Gebühren versprechen.
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Gerne ein unverbindliches Erstgespräch anbieten.
-
Möglicherweise Festpreis-Pakete für bestimmte Leistungen haben.
-
Die StBVV auf ihrer Webseite verständlich erklären.
Sie möchten genau wissen, welche Kosten in Ihrem spezifischen Fall anfallen und welche Potenziale Sie nutzen können? Dann fordern Sie Ihr individuelles Angebot an!